M.A. (SUNY)
Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.
M.A. (SUNY)
Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation
Anwalt für Erbrecht mit Zweigstelle am Tegernsee
Diplomatischer Rechtsanwalt für Erben und Erblasser
Bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten zu den Themen Nachlass und Todesfall stehe ich Ihnen verständnisvoll und mit offenem Ohr zur Seite – unabhängig davon, ob Sie als zukünftiger Erblasser oder als Erbe zu mir kommen.
In meine persönliche Beratung fließen nicht nur meine langjährige Expertise als Fachanwalt für Erbrecht ein, sondern auch aktuelles Fachwissen, das ich durch regelmäßige Fortbildungen und den regen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen erwerbe. Somit erhalten Sie von mir zu Ihrer Situation passende und fundierte Unterstützung.
Termine & Beratung unter:
0800-6638100 (für Sie kostenfreier Anruf)
Meine strategische Beratung für Erblasser am Tegernsee
- geltendes Steuerrecht bei Vererbung von Aktienpaketen
- erforderliche Maßnahmen, um Ehegatten innerhalb des Trennungsjahres vom Erbe auszuschließen
- Schenkung von Erbanteilen an unleibliche Kinder
- einzuhaltene Regularien für ein rechtsgültiges Testament
- Überlassung von Anteilen an gemeinschaftlich genutzten Booten am Tegernsee
Rechtsberatung für Erben
- Anfechtung des Testaments
- Testamentsvollstreckung

Hilfreichen Rat & Termine beim Erbrechtsanwalt erhalten Sie unter:
0800-6638100 (Der Anruf ist für Ratsuchende gebührenfrei.) | |
Kontaktformular |
Entzweiungen zuvorkommen - mit einem Rechtsanwalt
In meiner Zweigstelle am Tegernsee biete ich meinen Mandanten eine umfassende Beratung im Bereich des Erbrechts. Als Erblasser möchten Sie vermutlich sicher gehen, dass Ihre wertvollen Besitztümer – sei es Ihr Immobilienbesitz oder bewegliches Vermögen oder Bank- sowie Wertpapierbestände – nach Ihrem Tod in vertrauenswürdige Hände übergehen. Zwar stellt die gesetzliche Erbfolge eine grundlegende Regelung dar, doch sie kann von Ihren persönlichen Wünschen abweichen, besonders wenn es um die Nachfolge im Familienunternehmen geht. Das Erbrecht eröffnet Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch das Potenzial zu Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben in sich bergen. Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, bereits zu Lebzeiten tätig zu werden und rechtssichere Grundlagen zu schaffen.
Beratung in meiner Tegernseer Zweigstelle
Im ersten Schritt verschaffe ich mir bei einem Telefonat einen Überblick über Ihr Anliegen im Bereich des Erbrechts. Während dieses Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob es sinnvoll ist, meine Expertise zukünftig persönlich in Tegernsee in Anspruch zu nehmen oder ob wir auf weitere Telefonate oder Online-Meetings zurückgreifen.
Falls es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, wird der zuständige Richter entscheiden, ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist oder ob die Verhandlung virtuell stattfinden kann. In jedem Fall werde ich Sie selbstverständlich vertreten.


Lösungen mit Weitblick für Problematiken zu den Themen Erbvertrag, Vermögensnachfolge & anderem aus meiner Zweigstelle
- Sie und Ihr Ehegatte haben gemeinsame Kinder und Kinder leibliche Kinder aus vorhergehenden Beziehungen. Gemeinsam möchten Sie Regelungen zur Vermögensaufteilung nach Ihrem Ableben schaffe.
- Es gibt innerfamiliäre Erbstreitigkeiten und Sie suchen Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt.
- Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft. Gemeinsam besitzen sie ein vermietetes Objekt am Tegernsee. Sie möchten bauliche Änderungen vornehmen, doch Ihnen fehlt die Zustimmung der anderen Miterben.
- Sie möchten die Auszahlung des Erbes an einen Zweck binden.
- Sie sind krank mit endgültiger Diagnose und suchen nach Lösungen, um die Erbanteile Ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit verwalten zu lassen.
- Sie haben Fragen zur Kontrollbetreuung.
Fachkundig, zukunkftsgerichtet und mitfühlend unterstütze ich Sie bei Erbangelegenheiten. Kontaktieren Sie meine Kanzlei zur Lösungsfindung.
Telefon: 0800-6638100 (für Sie kostenfreier Anruf)
E-Mail: info@colin-law.com
Kontaktformular
Antworten auf häufige Fragen rund ums Erbe
Der Zeitpunkt ist zum einen gekommen, wenn:
- Sie bereits vor dem Ableben des Erblassers mit anderen Erben uneinig über die Aufteilung der Erbschaft sind
- Sie das Testament des Verstorbenen anfechten wollen
- Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten so rechtssicher wie möglich regeln wollen