Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Ich bin Ihr erfahrener Scheidungsanwalt für den Landkreis Starnberg

Beim Thema Scheidung als umsichtiger Anwalt an Ihrer Seite

Trennung und Scheidung sind zwei Geschehen mit umfassender Wirkung auf alle Lebenslagen und das Umfeld.In beiden Bereichen bieten sich Chance auf Erfüllung und Verwirklichung in persönlicher und finanzieller Sicht.

Zunächst stehen Sie als betroffene Ehepartner jedoch vor vielen Fragen und mitunter Problemen, deren Antworten sowie Lösungen mit Bedacht und in die Zukunft gerichtetem Blick getroffen werden sollten. 

Ich unterstütze Sie dabei, die vielen Details sowie das große Ganze im Blick zu behalten. Dabei sind meine Betrachtungen nicht auf das Strafrecht, dem das Scheidungsrecht angegliedert ist, begrenzt, sondern ich betrachte auch Ihre familiäre Situation. So werde ich als Anwalt des Familienrechts für Starnberg und andernorts nicht müde werden bei der Ausgestaltung des Umgangs- und Sorgerechtes für gemeinsame Kinder Ihr Augenmerk auf das Kindeswohl zu fokussieren. Die Variationsmöglichkeiten aus dem Familienrecht hierfür sind weitreichend, sollten aber zum Wohl aller ausgewählt werden.

Neben den familiären Änderungen ergeben sich durch eine Ehescheidung in den häufigsten Fällen auch Änderungen der monetären Werte. Gemeinsames bewegliches und unbewegliches Vermögen ist zu bestimmen und dessen Aufteilung festzulegen. Ebenso evtl. Ausgleichs- und Unterhaltszahlungen. Als Scheidungsanwalt erarbeite ich mit Ihnen auch bei diesen zum Teil vertrackten Themen Lösungsvorschläge, welche beiden Ehepartnern zu Pass kommen.

Termine & Beratung unter:

0800-6638100 ­(für Sie kostenfreier Anruf)

Meine Unterstützung für Sie als Anwalt für Familienrecht

  • individuelle Beratung zum Scheidungsrecht in neuster Auslegung
  • Erarbeitung vertretbarer Lösungsmöglichkeiten mit Verständnis für die Situation aller einbegriffenen Parteien
  • Ahnung der Problematiken in Ihrer persönlichen Situation
  • routinierte Arbeitsabläufe in Verbindung mit strategischen Lösungsansätzen
  • offener Dialog sowie nachvollziehbare Kostenrechnung
Dr. Phil. Frank Colin

Termine & Consulting vom Anwalt bei Fragen zum Familienecht:

 0800-6638100 (Telefongebührenfrei wählbar)
 Kontaktformular
 Online-Scheidungsformular

Stilvoll durch die aufreibenden Zeiten einer Trennung mit Scheidung

In meiner Tätigkeit als Anwalt lasse ich neben spezifischen Fachkenntnissen aus einzelnen Rechtsgebieten auch meine Erfahrungen und Kenntnisse als Mediator einfließen. So wissen Sie mit mir einen wohlwollenden und lösungsorientierten Partner bei allen Ängsten, Fragen und Bedenken in Bezug auf Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und Unterhalt an Ihrer Seite.

Einigen meiner Mandanten gelingt mit einer begleitenden Mediation die ideale Scheidung. Diese verläuft einvernehmlich und mit mir als Rechtsanwalt für beide Ehepartner gemeinsam.

Örtlich flexibel für meine Mandanten im Landkreis Starnberg

Mit der Starnberger Zweigstelle meiner Kanzlei und meinem Service der Online-Scheidung habe ich für meine Mandanten viele Möglichkeiten geschaffen, um ideale Beratungsbedingungen für ihre Scheidung zu finden.

Um den Weg für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihrem Verfahren zu ebnen, werde ich Sie zunächst telefonisch kontaktieren. Anhand der Beratungsschwerpunkte werden wir eine Einigung darüber treffen, ob künftige Beratungen im Büro in Starnberg stattfinden werden oder ob wir uns in Videokonferenzen sehen.

Für die Scheidung selbst entscheidet der zuständige Richter, ob wir persönlich im zuständigen Familiengericht für Starnberg erscheinen müssen oder ob wir uns auch zu diesem Anlass virtuell treffen.

Qualifiziert beraten und kompetent vertreten vom Fachanwalt

  • Welcher Ehegatte muss den Scheidungsantrag stellen?
  • Inwieweit ist der gegnerische Elternteil berechtigt, gegen Urlaubswünsche des anderen mit den gemeinsamen Kindern zu widersprechen?
  • Welche steuerrechtliche Auswirkung hat der Hauptwohnsitz der Kinder im paritätischen Wechselmodell?
  • Wann zeigen Trennung und Scheidung Auswirkungen auf das Erbrecht?
  • Dürfen im Trennungsjahr gemeinsame Immobilien veräußert werden?
  • Müssen beide Eheleute die Kosten für die Scheidung tragen?
  • Kann die Scheidung vollzogen werden, wenn nicht beide Ehegatten vor Gericht erscheinen?
  • Ab welchem Alter haben Kinder Mitspracherechte in Bezug auf das Sorge- und Umgangsrecht?
  • Welches Gericht ist für die Ehescheidung zuständig, wenn ein Ehepartner in Starnberg wohnt und der andere im europäischen Ausland lebt? 

All Ihre Fragen zu Scheidung und Familienrecht finden bei mir Antworten. Nehmen Sie meine rechtlichen Fachkenntnisse mit gutem Gewissen für sich in Anspruch.

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Scheidungsrecht Starnberg: Antworten auf häufige Rechtsfragen

Kann man mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung Konflikte bei einer Scheidung umgehen?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, welcher juristische Auseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung reduzieren soll. Mitunter lässt sich in einer späteren Rechtsberatung feststellen, dass der finanziell bessergestellte Ehepartner das größere Interesse an dieser Vereinbarung hatte. Bezweckt wird im Fall des Scheiterns der Ehe wirtschaftlich möglichst geringe Verluste zu erleiden.

Eheleute können die Scheidungsfolgenvereinbarung jederzeit abschließen, selbst in der Trennungsphase. Obwohl sie mündlich getroffen werden kann, empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Sollten Verzichtserklärungen zum Beispiel für Versorgungsausgleich oder Immobilien Bestandteil sein, sind aus rechtlicher Sicht die Schriftform und eine notariell begleitete Unterzeichnung notwendig.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung können unter anderem folgende Sachverhalte geregelt werden:

  • Festlegungen zum Trennungsunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich für Ehepartner
  • die Regelung von Sorge- und Umgangsrechten der Eltern für gemeinsame Kinder 
  • Teilung des Haushaltes
Gemeinsam zum Ziel !