Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Rechtsanwalt in Hamburg Volksdorf auf dem Gebiet Erbrecht

Mein Spezialgebiet als Anwalt: Erbrecht

Gefühlsregungen unbekannten Ausmaßes können die Themen Tod und Nachlass begleiten. Wut, Verzweiflung und Neid stehen mit Trauer, Erinnern und Wohlwollen im Zwiespalt.

Empathische Unterstützung erfahren Sie von mir bei all Ihren Fragen zum Rechtsgebiet Erbrecht.

Viel Expertise und Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt für Erbrecht lasse ich in meine Beratung für Sie als Erblasser oder Erbe einfließen.

Termine & Beratung unter:

0800-6638100 ­(Es fallen keine Telefongebühren für Sie an.)

Meine Rechtskenntnisse für Ihre Nachlassregelung

  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht in Bezug Immobilien in Hamburg Volksdorf
  • Testamentserstellung
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Meine Rechtskenntnisse für Ihr Erbe

  • Anfechtung des Testaments
  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Pflichtteilsberechtigte bzw. Pflichtteilsberechtigter
Dr. Phil. Frank Colin

Fragen zum Erbrecht? Antworten & Beratungstermine unter:

 0800-6638100 (Eine gebührenfreie Wahl für Sie.)
 Kontaktformular

Strategisches Vorgehen für Ihr Vermögen mit einem Fachanwalt für Erbrecht

Sie haben sich etwas aufgebaut oder führen bereits ein Familien­unter­nehmen aus früheren Generationen fort, da ist es verständlich und ratsam, an die Zukunft nach Ihrem Ableben zu denken. Ein Testament ergänzt für Sie die gesetz­liche Erbfolge für Wert­papier- und Bank­vermögen sowie beweg­liche und unbewegliche Wert­gegen­stände, Firmen­anteile und vielem mehr um Ihre persönlichen Vorstellungen.

Nehmen Sie den Erben das Leid mit Erbstreitigkeiten ab, indem Sie mit einem Testament die Gestaltungs­spielräume für das Erbe nutzen und die Erb­auf­teilung für alle vorteil­haft regeln.

Als Rechtsanwalt in Hamburg zum Fach­gebiet Erbrecht berate ich Sie als zukünftigen Erblasser umfassend zur Regelung Ihres Erbes zu Lebzeiten.

Online-Beratung für alle Themen des Erbrechts

Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in Hamburg Stadtgrenzen unabhängig als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit Online-Meetings und Telefonaten steht bespreche ich mit Ihnen Ihre Anliegen und finde Lösungen für Ihren Fall.

Von Schenkungen über Ansprüche auf den Pflichtteil bis hin zur Enterbung finden sich im Erbrecht für alles Regelungen, die ich Ihnen ausführlich erörtere.

Sollte das zuständige Nachlassgericht das persönliche Erscheinen bei einer Verhandlung wünschen, werde ich in Hamburg vor Ort sein.

Moderne Kommunikation - Beratung per Videocall
Telefontermin machen

Rechtssicher beraten zu Pflichtteil, Testamentsgestaltung & mehr

  • Sie fragen sich was, eine Kontrollbetreuung ist?
  • Sie stellen die Testierfähigkeit des Erblassers infrage?
  • Sie wollen das Erbe unter Ihren leiblichen adoptierten Kindern gerecht aufteilen?
  • Wie ermittelt sich der Wert einer Segeljacht?
  • Sie möchten Wohnrechte für Wohneigentum in Hamburg Volksdorf an das Erbe knüpfen?
  • Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin befindet sich in einem Erbrechtsstreit mit den Geschwistern. Nun ist er bzw. sie unerwartet verstorben. Sie wollen wissen, ob Sie Anspruch auf den strittigen Erbteil haben.
  • Wie kann Vermögen steuerfrei an die Enkel übertragen werden?

Kontaktieren Sie mich bei Fragen zu Ihrem Erbfall. Scharfsinnig und zuverlässig führe ich Sie durch Ihren Prozess.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Erbrecht Hamburg: Häufige Fragen und Antworten

Wem steht im Erbrecht der Pflichtteil zu?

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) werden Verwandten und Ehepartnern Pflichtteile am Erbe zugesprochen. Durch die Zuordnung der Verwandtschaftsverhältnisse in Ordnungen ersten bis dritten Grades wird eine Hierarchie unter den Hinterbliebenen gebildet. Zur Beantwortung der Frage, wem ein Pflichtteil zusteht, wird beginnende mit der ersten Ordnung geprüft, ob es Hinterbliebene gibt. Ist dies der Fall, wird das Erbe unter ihnen und dem ggf. hinterbliebenen Ehegatten aufgeteilt.

Sind keine möglichen Erben der ersten Ordnung ermittelbar, geht der Pflichtteilsanspruch auf Verwandte der zweiten Ordnung über. Fehlen hier wiederum Erbberechtigte, wird nach Familienmitgliedern in der dritten Ordnung gesucht.

In der Kategorie der ersten Ordnung werden Kinder und Enkelkinder des verstorbenen berücksichtig. Die zweite Ordnung bilden Eltern, Neffen und Nichten sowie Geschwister. Es folgen in der dritten Ordnung Onkel, Tanten, Großeltern, Cousinen sowie Cousins.

Gemeinsam zum Ziel !