Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart

Rechtssichere Beratung rund um Ihr Erbe

Tod und Nachlass sind emotionale Themen, welche von mir mit Anteilnahme und Fachkompetenz betrachtet werden.

Ich unterstütze Sie professionell bei allen Fragen rund um Ihren Nachlass in Bezug auf das Erbrecht.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht erstelle ich mit Ihnen Ihr fachgerechtes Testament, wickle den Nachlass ab oder stehe bei Erbstreitigkeiten an Ihrer Seite.

Termine & Beratung unter:

0800-6638100 ­(für Sie kostenfreier Anruf)

Meine Expertise als Anwalt für Erblasser

  • steuerlich ratsame Übertragung von Nutzungsrechten und Vermögenswerten zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentserstellung
  • Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Meine Expertise als Anwalt für Erben

  • Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung der Ansprüche im Sinn des Pflichtteilrechts
Dr. Phil. Frank Colin

Termine & Beratung zum Erbrecht unter:

 0800-6638100 (für Sie kostenfreier Anruf)
 Kontaktformular

Vorsorge im Erbrecht

Als Erblasser möchte man seine Errungen­schaften wie Immobilien in Stuttgart, bewegliche Ver­mögens­werte und Bank- und Wert­papier­vermögen, aber auch Unter­nehmens­anteile nach dem Ableben in guten Händen wissen.
Zwar hat die gesetzliche Erbfolge einige Regelungen dafür, doch diese können durchaus von Ihrem letzten Willen abweichen. Zudem bieten sich Gestaltungs­spiel­räume, die unter Umständen Rechts­streitig­keiten zwischen den Erben zur Folge haben können.

Als Fach­anwalt für Erb­recht berate ich Sie als zukünftigen Erb­lasser umfassend zu Regelungen Ihres Erbes zu Leb­zeiten und mit einem fach­gerechten Testament darüber hinaus.

Meine Online-Beratung zum Erbrecht

Profitieren Sie von den Möglichkeiten der Zeit und wählen Sie unabhängig von den Stuttgarter Stadtgrenzen den für Sie besten Anwalt für Erbrecht.

Dank moderner Technik ist überregionales Zusammenarbeiten für mich und meine Kanzlei unproblematisch. In Telefonaten und Videocalls werde ich mit Ihnen Ihre Anliegen besprechen, Ihnen alle Fragen beantworten und Sie auf Fallstricke in Ihrer Sache hinweisen.

Je nach Wunsch des zuständigen Gerichtes werden die Verhandlungen ebenfalls virtuell stattfinden oder ich werde vor Ort in Stuttgart sein.

Moderne Kommunikation - Beratung per Videocall
Telefontermin machen

Unterstützung durch einen Fachanwalt bei Streit ums Erbe, Testamentsvollstreckung & mehr

  • Sie möchten die Testierfähigkeit des Erblassers anfechten?
  • Sie leben in einer Patchworkfamilie und möchten das Erbe regeln?
  • Sie möchten Ihr Familienheim im Raum Stuttgart erbschaftssteuerfrei an Ihre Angehörigen übergeben?
  • Sie möchten Bedingungen an das Erbe knüpfen?
  • Sie möchten als Ehepaar ein gemeinsames Testament für den Fall des Ablebens durch ein Unglück festlegen?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung der Ausstellung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht?
  • Sie wünschen sich Unterstützung bei Erbstreitigkeiten?

Kontaktieren Sie mich bei Erbangelegenheiten. Ich führe Sie mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl durch den Prozess.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Erbrecht Stuttgart: Häufige Fragen und Antworten

Welche Vorteile bietet eine Erbschaftsmediation?

Besonders wenn ein Erblasser sein Vermögen über ein Testament entgegen der gesetzlichen Erbfolge verteilt und dadurch finanzielle Nachteile bei Pflichtteilsberechtigten hervorruft, kann der aufkommende Unmut ein harmonisches Familienleben unmöglich machen. Zwar kann der Pflichtteil an der Erbschaft durch einen Rechtsanwalt erstritten werden, aber auch das stört den Familienfrieden in hohem Maß. Um die emotionalen Wogen wieder zu glätten, ist eine Mediation ratsam.

Sie bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Die Betrachtung der persönlichen und emotionalen Gesichtspunkte des Erbfalls.
  • Dauerhafte Zerwürfnisse zwischen Familienmitgliedern, welche aus Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers oder den Festlegungen im Testament herrühren, können vermieden werden.
  • Es werden gemeinsam tragbare Lösungen im Rahmen des Wunsches des Erblassers gesucht.
Gemeinsam zum Ziel !