M.A. (SUNY)
Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.
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Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation
Scheidungsantrag
Der Scheidungsantrag leitet die Scheidung bei Gericht ein. Er ist zwingend persönlich durch den Anwalt des antragstellenden Ehegatten beim Familiengericht einzureichen.
Mit meinem ChatBot biete ich Ihnen eine zeitgemäße und bequeme Variante, um alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für Ihre Scheidung und den Versorgungsausgleich an mich zu übergeben.
So wird es mir möglich sein, Sie in einem Erstgespräch zu allen Formalien des Scheidungsantrages, dem Versorgungsausgleich nach Scheidung sowie die sich für Sie ergebenden Möglichkeiten aus dem Scheidungsrecht zu erörtern.
Termine & Beratung unter:
0800-6638100 (für Sie kostenfreier Anruf)
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen
Es ist hilfreich, wenn Sie vor unserem ersten gemeinsamen Termin die Fragen meines ChatBots beantworten und ggf. vorhandenen Unterlagen wie
- eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
- eine getroffene Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt
- eine Übereinkunft zur Ehewohnung
- getroffene Regelungen über den Haushalt
- Vereinbarungen zum Kindesunterhalt
an mich weiterleiten.
Hinweise zum Versorgungsausgleich
Um die Fragen des ChatBots, welche sich auf den Versorgungsausgleich beziehen gut vorbereitet abarbeiten zu können, habe ich folgende Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt:
Häufige Fragen und Antworten zum Scheidungsantrag
Indem Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Scheidung beauftragen, denn ausschließlich ein Rechtsanwalt ist befugt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen.
Benötigen Sie rechtlichen Beistand?
Zu den angeführten Rechtsgebieten bin ich gern Ihr Ansprechpartner. Um meinen Mandanten eine optimale Vertretung zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.