Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag leitet die Scheidung bei Gericht ein. Er ist zwingend persönlich durch den Anwalt des antragstellenden Ehegatten beim Familiengericht einzureichen.

Mit dem Scheidungsformular und dem Formular zum Versorgungsausgleich biete ich Ihnen eine zeitgemäße und bequeme Variante, um alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für Ihre Scheidung an mich zu übergeben.

So wird es mir möglich sein, Sie in einem Erstgespräch zu allen Formalien des Scheidungsantrages, dem Versorgungsausgleich nach Scheidung sowie die sich für Sie ergebenden Möglichkeiten aus dem Scheidungsrecht zu erörtern.

Termine & Beratung unter:

0800-6638100 ­(für Sie kostenfreier Anruf)

Hinweise zum Scheidungsformular

Es ist hilfreich, wenn Sie vor unserem ersten gemeinsamen Termin unser Scheidungsformular online ausfüllen und inkl. aller ggf. vorhandenen Unterlagen wie

  • eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
  • eine getroffene Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt
  • eine Übereinkunft zur Ehewohnung
  • getroffene Regelungen über den Haushalt
  • Vereinbarungen zum Kindesunterhalt 

an mich weiterleiten.

Gut vorbereitet sein

Hinweise für das Formular zum Versorgungsausgleich

Das Formular zum Versorgungsausgleich senden Sie bitte eigenhändig unterzeichnet an meine Kanzlei.

Zur Vorbereitung ist es hilfreich, wenn Sie sich so weit vorhanden folgende Unterlagen und Informationen bereitlegen:

Vertrag zum Versorgungsausgleich

Wird benötigt für

Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (private, gesetzliche und betriebliche) unter den Ehepartnern ausgeglichen

Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung

Wo finden Sie diese Angaben:

In den Schreiben Ihrer Rentenversicherung wird immer immer Ihre Rentenversicherungsnummer angegeben.

Arbeitgeber, bei denen Sie während der Eheschließung beschäftigt waren

Benötigt wird:

• Name des Arbeitgebers
• Anschrift des Arbeitgebers
• Personalnummer
• Anschrift des Arbeitgebers
• Zeitraum der Beschäftigung
• betriebliche Altersvorsorge ja/nein

Angaben zu privaten Altersversorgungsverträgen

Benötigt wird:

• Name des Versicherungsunternehmens
• Versicherungsnummer
• Versicherungsanschrift

Angaben zu Leistungen aus Berufsunfähigkeits­versicherungen

Benötigt wird:

• Name des Versicherungsunternehmens
• Versicherungsnummer
• Versicherungsanschrift

Anrechte aus Zusatz­versorgungs­kassen des öffentlichen Dienstes oder kirchlichen Zusatz­versorgungs­kassen

Benötigt wird:

• Name der Zusatz­versorgungs­einrichtung
• Versicherungsnummer
• Anschrift der Zusatz­versorgungs­einrichtung

Angaben zu Tätigkeiten als Beamter, Richter, Berufs- oder Zeitsoldat

Benötigt wird:

• Name des Versorgungsträgers
• Personalnummer
• Anschrift des Versorgungs­trägers

Anrechte aus berufs­ständischen Versorgungs­einrichtungen

Benötigt wird:

• Name des Versorgungswerkes
• Versorgungsnummer
• Anschrift des Versorgungswerkes

Anrechte auf sonstige Alters- und Invaliditäts­versorgungen

Benötigt wird:

• Name der Versorgungseinrichtung
• Versorgungsnummer
• Anschrift der Versorgungs­einrichtung

Häufige Fragen und Antworten zum Scheidungsantrag

Wie reiche ich die Scheidung ein?

Indem Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Scheidung beauftragen, denn ausschließlich ein Rechtsanwalt ist befugt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen.

Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?

Grundsätzlich kann ein Scheidungsantrag erst gestellt werden, wenn das Trennungsjahres verstrichen ist und sich beide Eheleute darüber einig sind, dass sie die Scheidung wollen.

Telefontermin machen

Benötigen Sie rechtlichen Beistand?

Zu den angeführten Rechtsgebieten bin ich gern Ihr Ansprechpartner. Um meinen Mandanten eine optimale Vertretung zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiter­bildungen teil. 

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Gemeinsam zum Ziel !